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Größe von Autokennzeichen bestimmen: Berechnung und Größenangaben

Kfz-Kennzeichen: Maße verstehen und Größe ermitteln

Kfz-Kennzeichen variieren in Größe und Maßen je nach Fahrzeugtyp, sei es Auto, Motorrad oder Leichtkraftrad. Hier erfahren Sie alles über die gebräuchlichsten Größen von Nummernschildern, die Unterschiede in Schriftarten auf Kennzeichen und wie Sie die Größe von Kfz-Kennzeichen berechnen können.

FAQ: Antworten zu Maßen von Kfz-Kennzeichen

Sind die Größen von Kfz-Kennzeichen festgelegt?
Ja, sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu Kfz-Kennzeichen sind in Anlage 4 zu § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verankert.
Wie groß sind einzeilige Kennzeichen für Autos?
Einzeilige Nummernschilder für Autos haben eine maximale Breite von 520 mm und eine maximale Höhe von 110 mm, was oft als Standardgröße gilt.
Wie groß sind zweizeilige Kennzeichen für Motorräder?
Zweizeilige Nummernschilder für Motorräder variieren in der Breite zwischen 180 mm und 220 mm sowie in der Höhe maximal bis 200 mm. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind speziell Leichtkrafträdern vorbehalten und haben eine maximale Größe von 255 mm (Breite) x 130 mm (Höhe).
Wie kann ich die Größe von Kfz-Kennzeichen berechnen?
Es empfiehlt sich, mit den Standardgrößen zu arbeiten. Alternativ ist es möglich, die Breiten der Ziffern und Zahlen sowie die Abstände bei verschiedenen Schriftarten zu addieren, jedoch ist dies sehr aufwendig.
Größe von Autokennzeichen

Inhalt:

Maße für Kfz-Kennzeichen: Einzeilig und zweizeilig im Detail

Die Schrift auf Kfz-Kennzeichen – alles über die FE-Schrift

Sondergrößen am Nummernschild: Unter welchen Umständen sind sie möglich?

Maße für Kfz-Kennzeichen: Einzeilig und zweizeilig im Detail

Die maximalen Abmessungen für Kfz-Kennzeichen sind gesetzlich in Anlage 4 zu § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt. Meist entsprechen diese Maße auch den Standardgrößen. Typischerweise sind Nummernschildhalterungen für Autos auf einzeilige Schilder mit den Maßen 520 x 110 mm ausgelegt.

Die Größe des Kennzeichens hängt von der Art des Nummernschildes und dem Fahrzeug, an dem es angebracht werden soll, ab:

  • Einzeilige Kennzeichen (für Autos und Anhänger)
  • Zweizeilige Kennzeichen (für Motorräder – Krafträder und Leichtkrafträder)
  • Zweizeilige Kennzeichen (aufgrund der Bauart für bestimmte Autos)

Für jede dieser Kennzeichenarten gibt es spezifische gesetzliche Vorgaben, die im Folgenden näher erläutert werden.

Die Maße einzeiliger Kennzeichen für Autos und Anhänger Üblicherweise sind Autos und Anhänger mit einzeiligen Nummernschildern ausgestattet. Diese beinhalten die Stadtkennung neben dem Eurozeichen sowie eine individuelle Zahlen- und Buchstabenkombination als Erkennungsnummer des Fahrzeugs. Die Standard- und zugleich maximale Größe beträgt 520 x 110 mm, um Platz für all diese Elemente zu bieten.

Die Abmessungen zweizeiliger Auto-Kennzeichen Manche Fahrzeuge können keine einzeiligen Nummernschilder aufnehmen, wie es oft bei aus den USA importierten Wagen der Fall ist. In solchen Fällen kann ein zweizeiliges, amtliches Kennzeichen beantragt werden. Die Maße dieser zweizeiligen Autokennzeichen betragen maximal 340 mm (Breite) x 200 mm (Höhe). Tuning-Enthusiasten bevorzugen oft kleinere Schilder, was jedoch nur unter Zustimmung der örtlichen Zulassungsstelle und mit berechtigtem Grund wie der Fahrzeugbauart möglich ist.

Tipp: Erkundigen Sie sich vorab, ob ein zweizeiliges Nummernschild an Ihrem Wagen erlaubt ist.

Kfz-Kennzeichen: Größe von zweizeiligen Motorradkennzeichen Bei Motorrädern variiert die Größe der Nummernschilder je nach Typ – ob Kraftrad oder Leichtkraftrad:

  • Motorrad: 180 mm bis 220 mm (Breite) x maximal 200 mm (Höhe)
  • Leichtkraftrad: maximal 255 mm (Breite) x 130 mm (Höhe)

Verkleinerte zweizeilige Nummernschilder sind vorgeschrieben für Roller und 125er-Maschinen. Obwohl viele Motorradfahrer kleine Kennzeichen bevorzugen, sind die kleinen und niedrigeren zweizeiligen Schilder ausschließlich „kleinen“ Motorrädern und Rollern mit geringerem Hubraum vorbehalten.

Die Schrift auf Kfz-Kennzeichen – alles über die FE-Schrift

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt auch die Schrift auf Kfz-Kennzeichen hinsichtlich Größe, Art und Varianten. Die Schriftart ist immer die FE-Schrift (fälschungserschwerend). Diese Schrift weist keine Serifen auf und wurde 1978 von Karlgeorg Hoefer für die Bundesanstalt für Straßenwesen entwickelt.

Mittelschrift für einzeilige Kennzeichen Es gibt verschiedene Varianten der FE-Schrift, die sich vor allem in Satz (Abstände zwischen Buchstaben und Buchstabenbreite) unterscheiden. Die Mittelschrift findet üblicherweise auf einzeiligen Standardkennzeichen Anwendung.

  • Schrifthöhe: 75 mm
  • Zeichenbreite: 47,5 mm
  • Ziffernbreite: 44,5 mm

Engschrift für mehr als acht Ziffern Auf Nummernschildern mit einer Städtekennung und einer mehrziffrigen Zahl wird die Engschrift verwendet.

  • Schrifthöhe: 75 mm
  • Zeichenbreite: 40,5 mm
  • Ziffernbreite: 38,5 mm

Verkleinerte Mittelschrift für zweizeilige Nummernschilder Die verkleinerte Mittelschrift wird auf zweizeiligen Auto- und Motorradkennzeichen aus Platzgründen verwendet.

  • Schrifthöhe: 49 mm
  • Zeichenbreite: 31 mm
  • Ziffernbreite: 29 mm

Die Beschriftung von Kfz-Kennzeichen erfolgt immer gemäß der Normvorschrift DIN 1451.

Sondergrößen am Nummernschild: Wann sind sie möglich?

Sondergrößen am Nummernschild sind nur unter bestimmten Umständen erlaubt:

  • Bauartbedingte Einschränkungen: Falls die Kennzeichenvorrichtung zu klein ist, können kurze Kennzeichen erlaubt sein.
  • Technische Unmöglichkeit von Veränderungen: Wenn bauartbedingte Änderungen technisch aufwendig oder nicht möglich sind, werden oft kurze Kennzeichen genehmigt.
  • Hohe Kosten für Umbauten: Auch hohe Umbaukosten können zur Genehmigung von kurzen Kennzeichen führen.

In einem Blogartikel über kurze Kennzeichen sind detaillierte Kriterien zur Erteilung solcher Nummernschilder nachzulesen.

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