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Alles Wichtige über Fahrradträger-Kennzeichen: Folgekennzeichen im Fokus

Ob ein spontaner Ausflug ins Umland, ein verlängertes Wochenende oder ein Sommerurlaub in den Bergen ansteht: Sobald Sie Ihr Fahrrad mitnehmen möchten, wird ein Fahrradträger benötigt. Doch dabei sind nicht nur die Kompatibilität mit Ihrem Fahrzeug, sondern auch das passende Kennzeichen für den Fahrradträger von Bedeutung. Was genau ist hier wichtig? Entdecken Sie alle relevanten Informationen rund um Fahrradträger-Kennzeichen.

Fahrradträger-Kennzeichen

Inhalt:

Wann ist ein Kennzeichen für den Fahrradträger erforderlich?

Welche Modelle benötigen ein zusätzliches Kennzeichen?

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Fahrradträger-Kennzeichen?

Aussehen und Merkmale von Folgekennzeichen für Fahrradträger

Unterschiede zwischen Wiederholungs- und Anhängerkennzeichen

Gesetzliche Vorgaben bei der Verwendung eines Fahrradträgers mit verschiedenen Fahrzeugen

Folgen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Wann ist ein Kennzeichen für den Fahrradträger erforderlich?

Auf den Straßen sieht man verschiedene Fahrradträger, einige ohne Kennzeichen, andere mit separaten Nummernschildern ausgestattet. Doch welche Arten von Fahrradträgern erfordern ein zusätzliches Kennzeichen und welche nicht? Grundsätzlich hängt die Notwendigkeit eines Kennzeichens für Ihren Fahrradträger nicht pauschal von der Art der Vorrichtung ab. Vielmehr richtet sich dies danach, ob die Fahrradhaltevorrichtung das Nummernschild des Autos verdeckt oder nicht. So erfordern einige Fahrradträger zwingend ein Zusatzschild, während es bei anderen Modellen auf den Hersteller und das individuelle Design ankommt.

Welche Modelle benötigen ein zusätzliches Kennzeichen?

Das entscheidende Kriterium für den Erwerb eines Kennzeichens für Fahrradträger ist, ob dieser die Sicht auf Ihr Autokennzeichen verdeckt. Doch auf welche Fahrradträger trifft dieses Kriterium zu?

  • Dachträger: Hierbei werden die Fahrräder auf dem Dach befestigt, sodass keine Gefahr besteht, dass das Rad das Kennzeichen verdeckt. Ein zusätzliches Schild ist daher nicht erforderlich.
  • Heckgepäckträger am Auto: Diese Träger sind an der Kofferraumklappe befestigt. Aufgrund ihrer Position gibt es hier eine Variation: Einige Modelle verdecken das Autokennzeichen, andere nicht. Bei einem Träger, der das Kennzeichen verdeckt, ist ein separates Kennzeichen notwendig.
  • Kupplungsträger: Diese werden auf dem Kopf der Anhängerkupplung montiert und verdecken stets das Nummernschild am Auto. Bei dieser Art von Fahrradvorrichtung ist immer ein zweites Kennzeichen erforderlich.

Es ist daher wichtig, beim Kauf und der Montage des Fahrradträgers zu überprüfen, ob das Modell die Sicht auf das Nummernschild einschränkt. Die Bedienungsanleitung der Fahrradvorrichtung enthält normalerweise relevante Informationen zum Fahrradträger-Kennzeichen. Falls in der Anleitung ein Kennzeichen empfohlen wird, sollten Sie sich darum kümmern, um Probleme mit der Polizei zu vermeiden.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Fahrradträger-Kennzeichen?

Es gibt bestimmte rechtliche Vorgaben für das Nummernschild von Fahrradträgern. Es ist z.B. vorgeschrieben, dass die Buchstaben- und Nummernfolge des Schildes mit dem des Kfz, an dem es angebracht ist, übereinstimmen muss. Deshalb wird es als „Folgekennzeichen“ oder „Wiederholungskennzeichen“ bezeichnet.

Gemäß der Verordnung über die Zulassung im Straßenverkehr (FZV) in § 10, Abs. 9 sind folgende Vorgaben für das Kennzeichen für Fahrradträger festgelegt:

  • Die Buchstaben- und Nummernfolgen des Autos und des Trägers müssen exakt übereinstimmen.
  • Das Folgeschild muss nicht zusätzlich abgestempelt werden, wodurch der Gang zur Zulassungsbehörde nicht notwendig ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeugs nicht abnehmen dürfen, selbst wenn es vollständig von der Fahrradträger-Vorrichtung verdeckt wird. Andernfalls droht ein Bußgeldverfahren. Ausnahmen gelten für Fahrradträger mit eigenem Rücklicht. Dennoch sollten Sie darauf achten, das Nummernschild wieder am Fahrzeug anzubringen, wenn Sie den Fahrradträger entfernen, um Probleme mit der Polizei oder dem Ordnungsamt zu vermeiden.

Aussehen und Merkmale von Folgekennzeichen für Fahrradträger

Das Folgekennzeichen für Fahrradträger gleicht in seinem Erscheinungsbild einem herkömmlichen Nummernschild für Kraftfahrzeuge. Es umfasst ein Euro-Feld mit einem blauen Streifen und einem weißen Kreis aus Sternen, wobei der Buchstabe „D“ für Deutschland in der Mitte steht. Neben diesem Feld folgt das Kürzel des Zulassungsbezirks des Autos, an dem der Träger befestigt ist. Im Gegensatz zu regulären Nummernschildern bleiben die Plaketten leer, da der Fahrradträger nicht separat zugelassen werden muss. Die Buchstaben- und Zahlenfolge entspricht dem des Zugfahrzeugs.

Unterschiede zwischen Wiederholungs- und Anhängerkennzeichen

Die Vorschriften für Wiederholungs- und Anhängerkennzeichen variieren maßgeblich. Während Fahrradträger mit Wiederholungskennzeichen in der Regel an das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gebunden sind und eine exakte Übereinstimmung erfordern, ist ein Anhängerkennzeichen unabhängig vom Zugfahrzeug. Ein Anhänger besitzt eine eigene Zulassung und kann mit unterschiedlichen Kennzeichen gefahren werden, was beim Fahrradträger nicht möglich ist.

Gesetzliche Vorgaben bei der Verwendung eines Fahrradträgers mit verschiedenen Fahrzeugen

Die gesetzlichen Vorgaben bei der Nutzung eines Fahrradträgers mit verschiedenen Fahrzeugen sind strikt. Ein Folgekennzeichen am Träger muss mit dem des jeweiligen Autos übereinstimmen, an dem er befestigt ist. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu Problemen mit staatlichen Institutionen wie der Polizei oder dem Ordnungsamt führen. Um dies zu vermeiden, ist es notwendig, für jedes Fahrzeug, an dem der Fahrradträger verwendet wird, ein eigenes Kennzeichen zu besorgen.

Folgen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Fehlt beispielsweise das Nummernschild am Fahrradträger, kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro verhängt werden. Eine noch schwerwiegendere Verletzung der Vorschriften, wie das Abkleben oder Unkenntlichmachen des Kennzeichens, wird als Kennzeichenmissbrauch betrachtet und kann zu einer Geldstrafe sowie zu Punkten in Flensburg führen. Es ist außerdem strikt verboten, selbstgebastelte Kennzeichen zu verwenden, da für amtliche Kennzeichen klare Vorgaben bezüglich Material und Druck existieren.

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