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Kurzzeitkennzeichen: Flexibel unterwegs für Probe- und Überführungsfahrten

Das Kurzzeitkennzeichen, auch als 5-Tages-Kennzeichen bekannt, bietet eine praktische Lösung für Überführungsfahrten, Probefahrten und Prüfungsfahrten, ohne das Fahrzeug regulär zuzulassen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Beantragung, Nutzungsbedingungen und weitere Aspekte dieses besonderen Kennzeichens.

Kurzzeitkennzeichen

Inhalt:

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Voraussetzungen für die Beantragung

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung

Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU – Ausnahmen und Regelungen

Kurzzeitkennzeichen im Ausland?

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ermöglicht Fahrzeughaltern in Deutschland eine vorübergehende Zulassung für maximal fünf Tage. Es zeichnet sich durch einen gelben Bereich am rechten Rand aus, auf dem der Ablauftag der Kurzzeitzulassung ersichtlich ist. Dieses Kennzeichen ist ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zu Prüfstellen vorgesehen und darf nicht anderweitig genutzt werden. Im Gegensatz zum roten Händlerkennzeichen ist das 5-Tages-Kennzeichen fahrzeuggebunden und darf nicht für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden.

Voraussetzungen für die Beantragung

Die Vergabe des Kurzzeitkennzeichens unterliegt spezifischen Voraussetzungen. Früher reichte der Nachweis der Verkehrssicherheit und einer Versicherung aus. Seit einer Gesetzesänderung im April 2015 ist jedoch eine konkrete Fahrzeugzuordnung erforderlich, die durch eine amtliche Zulassungsbescheinigung gewährleistet wird. Zusätzlich muss eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden, um Missbrauch vorzubeugen. Diese Maßnahme wurde ergriffen, da das Kurzzeitkennzeichen zuvor von Auto-Tunern und Oldtimerfans genutzt wurde, um Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung zu überführen.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung

Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens kann bei der örtlichen Zulassungsstelle oder der Kfz-Behörde am Fahrzeugstandort erfolgen. Hierbei sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Konformitätszertifikat (CoC)
  • Gegebenenfalls ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original

Die Kosten für die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens variieren je nach Kommune und belaufen sich in den meisten Fällen auf etwa 10 bis 14 Euro (ohne Kennzeichenschilder). Die Schilder selbst kosten zusätzlich etwa 25 bis 40 Euro. Nach Ablauf der fünf Tage werden die Schilder automatisch ungültig und können entsorgt werden.

Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU – Ausnahmen und Regelungen

Generell ist die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ohne gültige Hauptuntersuchung nicht zulässig. Es gibt jedoch Ausnahmen. In besonderen Fällen kann das 5-Tages-Kennzeichen ohne gültige HU für die Hin- und Rückfahrt zu einer Prüfstelle (z.B., TÜV oder DEKRA) verwendet werden. Auch für Fahrten in eine Werkstatt zur Behebung festgestellter Mängel ist die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens ausnahmsweise ohne gültige HU gestattet. Dabei darf der Zulassungsbezirk nicht verlassen werden, höchstens ein angrenzender Bezirk kann aufgesucht werden.

Wenn Ihr Auto als nicht verkehrssicher eingestuft wurde, dürfen diese Ausnahmeregelungen nicht genutzt werden, und die Überführung von der Prüfstelle in die Werkstatt muss anderweitig, beispielsweise per Transporter, erfolgen.

Kurzzeitkennzeichen im Ausland?

Einige Länder, darunter Italien, Österreich, Dänemark sowie bestimmte Staaten außerhalb der EU, erkennen das Kurzzeitkennzeichen an. Informieren Sie sich jedoch vor Reiseantritt über die spezifischen Regelungen im Zielland, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Der Versicherungsschutz bleibt in jedem Fall bestehen.

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