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Alles Wissenswerte zum Oldtimer-Kennzeichen

Wenn Sie stolzer Besitzer eines historischen Fahrzeugs sind, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Zulassung zur Verfügung. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die begehrten Oldtimer-Kennzeichen, insbesondere das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Erfahren Sie, welche Vorteile diese bieten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie den Antrag richtig stellen.

Oldtimer-Kennzeichen

Inhalt:

Was macht ein Fahrzeug zum Oldtimer?

Oldtimer-Gutachten als Grundvoraussetzung

H-Kennzeichen oder rotes 07-Kennzeichen?

H-Kennzeichen: Voraussetzungen und Beantragung

Rotes 07-Kennzeichen: Auflagen und Antragstellung

Was macht ein Fahrzeug zum Oldtimer?

Gemäß deutscher Verordnungen muss ein Fahrzeug bestimmte Kriterien erfüllen, um als Oldtimer zu gelten und somit ein spezielles Kennzeichen zu erhalten. In erster Linie muss das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein. Dabei zählt der Tag der Erstzulassung. Zudem muss das Fahrzeug im Wesentlichen im Originalzustand erhalten sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts genutzt werden. Die Möglichkeit der Youngtimer-Zulassung für Fahrzeuge ab 20 Jahren besteht seit 2007 nicht mehr.

Oldtimer-Gutachten als Grundvoraussetzung

Um die Eignung Ihres Fahrzeugs als Kulturgut zu prüfen, ist ein Oldtimer-Gutachten erforderlich. Dieses Gutachten wird von anerkannten Prüfstellen wie DEKRA, TÜV, KÜS oder GTÜ durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug weitgehend im Originalzustand erhalten ist. Umbauten oder der Einbau fremder Motoren können die Anerkennung beeinträchtigen. Auch der Erhaltungszustand spielt eine entscheidende Rolle.

H-Kennzeichen oder rotes 07-Kennzeichen?

Die beiden begehrten Oldtimer-Kennzeichen, das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen, bringen verschiedene Vorteile mit sich. Beide ermöglichen eine vergünstigte Kfz-Steuer und das Befahren von Umweltzonen ohne Umweltplakette. Das rote 07-Kennzeichen ist dabei besonders attraktiv, da es für mehrere Oldtimer genutzt werden kann. Die jährliche Kfz-Steuer beträgt lediglich 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für andere Fahrzeugarten.

H-Kennzeichen: Voraussetzungen und Beantragung

Das H-Kennzeichen erlaubt die uneingeschränkte Nutzung Ihres Oldtimers im Alltag. Die Voraussetzungen für die Beantragung sind ein Mindestalter von 30 Jahren und das Vorliegen eines positiven Oldtimer-Gutachtens. Für die Beantragung bei der Kfz-Zulassungsstelle sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter Personalausweis, Zulassungsbescheinigungen, Nachweis über eine Hauptuntersuchung, SEPA-Mandat und das Oldtimer-Gutachten.

Rotes 07-Kennzeichen: Auflagen und Antragstellung

Die Beantragung eines roten Kennzeichens erfolgt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Hierfür werden verschiedene Unterlagen benötigt, darunter der Nachweis der Gewerbeanmeldung, Ausweise, und eine elektronische Versicherungsbestätigung. Die Kosten für die Prägung eines roten Nummernschilds variieren und sind oft in den Versicherungspaketen für Kfz-Betriebe enthalten.

Gültigkeit und Überwachung

Das rote 07-Kennzeichen, auch als „rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung“ bekannt, ist für viele Oldtimer-Fans äußerst attraktiv. Es kann abwechselnd für beliebig viele Veteranen genutzt werden. Die Beantragung ist jedoch mit bestimmten Auflagen verbunden. Dazu gehören ein geeigneter privater Stellplatz, die Einschränkung der Nutzung im Alltag und die Verwendung nur bei Veranstaltungen zur Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen. Die persönliche Zuverlässigkeit des Halters wird behördlich überprüft, und es sind Nachweise über Einzelfahrten in vielen Bundesländern erforderlich. Der Antragsprozess beinhaltet einen schriftlichen Antrag, Vorlage eines sauberen Auszugs aus dem Verkehrszentralregister, eines polizeilichen Führungszeugnisses, einer eVB-Nummer, der Zulassungsbescheinigung Teil II und des Oldtimer-Gutachtens.

Mit dem roten 07-Kennzeichen erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr Oldtimer-Fahrzeug unter Beachtung der Auflagen zu nutzen, sei es für Fahrten zu Veranstaltungen oder zu Werkstätten. Informieren Sie sich vor Auslandsfahrten über die spezifischen Regelungen im Zielland.

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