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Internationale Kfz-Kennzeichen: Wandel und Notwendigkeit

Internationale Kfz-Kennzeichen, im Volksmund auch als Kfz-Nationalitätskennzeichen bekannt, waren einst eine geläufige Erscheinung auf deutschen Straßen. Doch durch die Einführung der EU-Kennzeichen sind sie mittlerweile weitgehend in den Hintergrund getreten.

Ausfuhrkennzeichen

Inhalt:

Die Evolution der Kfz-Kennzeichen

Geltungsbereich und Notwendigkeit

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Die Evolution der Kfz-Kennzeichen

Ursprünglich bestanden internationale Kfz-Kennzeichen aus ovalen Zusatzschildern mit bis zu drei Buchstaben, die die Herkunftsländer abkürzten. Mit der fortschreitenden Standardisierung der EU-Kennzeichen haben diese Nationalitätskennzeichen an Relevanz verloren. Insbesondere in der EU sowie einigen osteuropäischen Ländern sind die Landeskennzeichen bereits in die Nummernschilder integriert.

Geltungsbereich und Notwendigkeit

Innerhalb der EU und den Ländern Schweiz, Liechtenstein, Island, sowie Norwegen ist die separate Anbringung von internationalen Kfz-Kennzeichen nicht mehr erforderlich. Das „D-Schild“ für Deutschland und äquivalente Kennzeichen anderer Länder sind in die Nummernschilder integriert. Anders verhält es sich außerhalb dieses Gebiets, wo das Nationalitätskennzeichen, wie das „D-Schild“ in Deutschland, am linken Fahrzeugheck angebracht sein muss.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Fehlt die vorgeschriebene Anbringung des Nationalitätskennzeichens in einem Land außerhalb der EU, oder umgekehrt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bußgelder sind die Konsequenz bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften. Daher ist es für Fahrzeughalter wichtig, die nationalen Anforderungen im jeweiligen Reiseland zu kennen und entsprechend zu handeln.

Die Entwicklung von internationalen Kfz-Kennzeichen zeigt den Wandel in der Fahrzeugregulierung und verdeutlicht, wie sich Standards im Laufe der Zeit anpassen können.

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