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Schnellstraße: Wie schnell ist erlaubt?

Schnellstraße

FAQ: Schnellstraße

Was ist eine Schnellstraße?

Gemäß § 18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich bei einer Schnellstraße um eine Kraftfahrstraße. Die genaue Definition und die Art der Ausweisung von Kraftfahrstraßen sind in diesem Abschnitt der StVO festgelegt.

Gilt auf der Schnellstraße ein Tempolimit?

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Schnellstraße hängt von der baulichen Gestaltung der Straße sowie vom Fahrzeugtyp ab. Für PKW auf autobahnähnlichen Schnellstraßen gibt es kein festes Tempolimit. Gespanne und LKW dürfen in der Regel bis zu 80 km/h fahren. Die genauen Informationen zu den erlaubten Geschwindigkeiten auf Schnellstraßen sind hier zusammengefasst. Missachtungen der Geschwindigkeitsvorschriften können zu Bußgeldern zwischen 20 und 700 Euro führen. Nähere Details zu den Sanktionen finden sich in entsprechenden Tabellen.

Wie wird eine Schnellstraße ausgewiesen?

Eine Schnellstraße wird in der Regel durch das Verkehrszeichen 331.1 angekündigt. Dieses Verkehrszeichen bestimmt, wann es sich um eine Schnellstraße handelt. Weitere Informationen zur Gestaltung dieses Zeichens und zur Kennzeichnung von Kraftfahrstraßen sind hier verfügbar.

Inhalt:

Gibt es auf einer Schnellstraße Mindestgeschwindigkeit und Tempolimit?

Wie ist die Schnellstraße zu erkennen?

Weitere wichtige Verkehrsregeln auf Kraftfahrstraßen

Gibt es auf einer Schnellstraße Mindestgeschwindigkeit und Tempolimit?

Auf einer Schnellstraße gibt es kein generelles Tempolimit für PKW. Die Geschwindigkeitsbegrenzung hängt von der Art des Fahrzeugs ab. Gemäß den Paragraphen 3 und 18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind folgende Höchstgeschwindigkeiten auf Schnellstraßen festgelegt:

  • PKW bis 3,5 t: Keine Beschränkungen
  • PKW mit Anhänger: 80 km/h (mit entsprechender Zulassung 100 km/h)
  • Kraftomnibusse: 80 km/h (mit entsprechender Zulassung 100 km/h)
  • LKW bis 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
  • Wohnmobile bis max. 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
  • Alle Kfz mit mehr als 3,5 t bis 7,5 t: 80 km/h
  • Alle Kfz mit mehr mehr als 7,5 t: 60 km/h
  • Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen ohne Sitzplatz: 60 km/h

Es ist wichtig zu beachten, dass autobahnähnliche Schnellstraßen nur mit Fahrzeugen befahren werden dürfen, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. In diesem Fall gilt eine Mindestgeschwindigkeit. Es ist jedoch erlaubt, langsamer als diese Höchst- oder Mindestgeschwindigkeiten zu fahren, wenn die Verhältnisse es erfordern. Fußgänger und Radfahrer dürfen Schnellstraßen nicht benutzen.

Verstöße gegen die Geschwindigkeitsvorschriften auf Schnellstraßen können zu Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten führen. Die genauen Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße außerorts variieren je nach Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und Fahrzeugtyp.

Wie ist die Schnellstraße zu erkennen?

Um zu erkennen, dass Sie sich auf einer Schnellstraße befinden, müssen Sie auf die Verkehrszeichen achten. In Deutschland wird eine Kraftfahr- bzw. Schnellstraße in der Regel durch das Verkehrszeichen 331.1 ausgewiesen, wie es in Anlage 1 zu § 41 StVO definiert ist. Dieses Verkehrszeichen zeigt ein weißes Piktogramm eines PKW auf einem viereckigen blauen Hintergrund. Das Ende einer Schnellstraße wird durch dasselbe Zeichen mit einem zusätzlichen roten diagonalen Strich bestimmt. Wenn das Verkehrszeichen 331.1 vorhanden ist, gelten die Regeln der StVO bezüglich einer Kraftstraße.

Zusätzlich können Sie auf einer Schnellstraße Wegweiser sehen, die ähnlich denen auf Autobahnen gestaltet sind. Sie unterscheiden sich jedoch in der Farbgebung. Wegweiser auf Bundesstraßen oder Schnellstraßen außerorts haben einen gelben Hintergrund mit schwarzer Schrift, während die Wegweiser auf Autobahnen blau mit weißer Schrift sind.

Die Kennzeichnung der Ausfahrten auf Schnellstraßen erfolgt ebenfalls ähnlich wie auf Autobahnen durch pfeilförmig gestaltete Schilder in Weiß oder Gelb mit schwarzer Schrift. Alle anderen Verkehrsschilder auf einer Schnellstraße entsprechen den üblichen Zeichen gemäß Anlage 1 zu § 41 StVO.

Weitere wichtige Verkehrsregeln auf Kraftfahrstraßen

Auf Kraftfahrstraßen, zu denen auch Schnellstraßen gehören, gelten neben den Regelungen zur Geschwindigkeit und Mindestgeschwindigkeit auch weitere allgemeine Verkehrsregeln gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier sind einige wichtige Vorschriften:

  • Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen nutzen: Bußgeld von 75 € und 1 Punkt.
  • Nicht möglichst weit rechts fahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung: Bußgeld von 80 € und 1 Punkt.
  • Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug befahren, dessen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt: Bußgeld von 20 €.
  • Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug befahren, dessen zulässige Höhe zusammen mit der Ladung überschritten ist (Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m): Bußgeld von 20 €.
  • Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzen, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m beträgt: Bußgeld von 70 € und 1 Punkt.
  • Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen:
    • Bußgeld von 25 €.
    • Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Bußgeld von 75 € und 1 Punkt.
    • Mit Verursachung eines Unfalls: Bußgeld von 90 € und 1 Punkt.
  • Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrspur nicht beachten:
    • Bußgeld von 75 € und 1 Punkt.
    • Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Bußgeld von 90 € und 1 Punkt.
    • Mit Verursachung eines Unfalls: Bußgeld von 110 € und 1 Punkt.
  • Als Fußgänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten: Bußgeld von 10 €.

Diese Regeln gelten sowohl für Autobahnen als auch für andere Kraftfahrstraßen und sind unabhängig von der baulichen Gestaltung der Straße. Es ist wichtig, diese Vorschriften zu beachten, da Verstöße mit Bußgeldern und möglichen Punkten in Flensburg geahndet werden können.

Verkehrsregeln auf Schnellstraßen:

  1. Halten, Parken und Wenden:

    • Halten oder Parken auf der Schnellstraße ist verboten, außer in Notfällen wie Pannen oder Unfällen.
    • Das Wenden sowie das Rückwärtsfahren oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung sind untersagt.
    • Bußgelder für Verstöße gegen diese Regeln variieren je nach Art des Verstoßes und können bis zu einem Fahrverbot führen.
  2. Verhalten beim Ein- und Ausfahren:

    • Das Ein- und Ausfahren von der Schnellstraße ist nur über die gekennzeichneten Ausfahrten erlaubt.
    • Wenden, Rückwärtsfahren oder entgegen der Fahrtrichtung fahren sind in Ein- oder Ausfahrten ebenfalls untersagt.
  3. Höchstgeschwindigkeit:

    • Für PKW gibt es auf Schnellstraßen kein festes Tempolimit, jedoch sollte die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h als Orientierung genommen werden.
    • Andere Fahrzeuge wie LKW oder Busse haben je nach Fahrzeugtyp bestimmte Höchstgeschwindigkeiten.
  4. Mindestgeschwindigkeit:

    • Auf autobahnähnlichen Schnellstraßen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h.
    • Fahrzeuge, die diese Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen können, dürfen die Schnellstraße nicht befahren.
  5. Allgemeine Verkehrsregeln:

    • Weitere allgemeine Verkehrsregeln wie das Verbot von Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer gelten auch auf Schnellstraßen.
    • Verstöße gegen diese Regeln werden entsprechend geahndet.

Mautpflicht:

  • In Deutschland sind Schnellstraßen für PKW derzeit mautfrei.
  • LKW müssen jedoch für die Nutzung aller Bundesfernstraßen, zu denen auch Schnellstraßen gehören, eine Maut entrichten.
  • In einigen ausländischen Ländern können autobahnähnliche Straßen als Schnellstraßen bezeichnet werden, für die eine Vignette oder eine Mautgebühr erforderlich sein kann.

Es ist wichtig, sich vor einer Reise über die geltenden Verkehrsregeln und etwaige Mautpflichten auf Schnellstraßen zu informieren, um Bußgelder und Probleme zu vermeiden.

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