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Zulassung importierter Gebrauchtwagen aus Nicht-EU-Ländern: Erforderliche Dokumente und Besonderheiten

Der Import eines gebrauchten Wagens aus einem Nicht-EU-Land erfordert spezielle Voraussetzungen für die Fahrzeug-Zulassung. Es sind nicht nur typische Dokumente für die Zulassung erforderlich, sondern auch spezielle Nachweise.

Zulassung importierter Gebrauchtwagen

Inhalt:

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung: Originalität ist entscheidend

Spezifische Unterlagen und Nachweise für die Zulassung: Ein detaillierter Überblick

Bedeutung der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung und alternatives Gutachten

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt: Steuerliche Aspekte und Zahlungsverfahren

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung: Originalität ist entscheidend

Deutsche Zulassungsbehörden akzeptieren keine Kopien der Kaufunterlagen und Fahrzeugpapiere. Es ist zwingend erforderlich, alle Dokumente im Original vorzulegen. Dies umfasst die Fahrzeugpapiere aus dem Ursprungsland, den Kaufvertrag, die Rechnung als Eigentumsnachweis und gegebenenfalls die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein technisches Gutachten von TÜV oder Dekra.

Spezifische Unterlagen und Nachweise für die Zulassung: Ein detaillierter Überblick

Zusätzlich zu den Hauptdokumenten sind weitere Nachweise erforderlich, je nach individueller Situation:

  • Vertretungsberechtigung
  • Minderjährige Käufer
  • Vereine oder Firmen: Auszug aus dem Vereinsregister, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Bedeutung der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung und alternatives Gutachten

Eine gültige EWG-Übereinstimmungsbescheinigung erleichtert den Zulassungsprozess erheblich. Fehlt diese, ist ein technisches Gutachten bei TÜV oder Dekra erforderlich, um die Fahrzeugkonformität nachzuweisen und es für die Zulassung vorzubereiten.

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt: Steuerliche Aspekte und Zahlungsverfahren

Die Einfuhr eines Gebrauchtwagens aus Nicht-EU-Ländern erfordert die Entrichtung der Zollsteuer und Einfuhrumsatzsteuer. Die korrekte Bezahlung dieser Steuern ist für die Erhaltung der Unbedenklichkeitsbescheinigung entscheidend, die wiederum für die Zulassung benötigt wird.

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