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Verlust der Betriebserlaubnis: Folgen und Wiedererlangung

Unbedachte Änderungen am Fahrzeug können schnell zur Aberkennung der Betriebserlaubnis führen. Welche Modifikationen dies auslösen können und welche Konsequenzen das Erlöschen der ABE hat, erfahren Sie hier im Ratgeber.

Verlust der Betriebserlaubnis

Inhalt:

Was führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Konsequenzen des Fahrens ohne Betriebserlaubnis

Wiedererlangung der Betriebserlaubnis

Was führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

Gemäß § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es verschiedene Szenarien, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs führen können:

  • Umbau der Fahrzeugart: Änderungen wie der Umbau eines Pkw zu einem Wohnmobil oder die Umgestaltung eines Kombis zu einem Klein-Lkw.

  • Veränderungen am Abgas- oder Geräuschverhalten: Modifikationen am Motor oder der Auspuffanlage, die die Umwelt- oder Lärmschutzstandards verschlechtern.

  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Modifikationen an Rädern, Lenkung, Bremsen oder Fahrwerk, die potenziell andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten.

  • Nichterfüllung der Anbauabnahme: Wenn eine vorgeschriebene Anbauabnahme, beispielsweise durch TÜV oder DEKRA, nicht durchgeführt wurde.

  • Missachtung von Anbauvorschriften: Verstöße gegen Vorschriften, Einschränkungen oder technische Auflagen bei Modifikationen.

Konsequenzen des Fahrens ohne Betriebserlaubnis

Das Fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ob die Betriebserlaubnis erloschen ist oder verloren wurde, macht normalerweise keinen Unterschied. Die Strafen für das Fahren ohne Betriebserlaubnis liegen in der Regel bei 50 Euro als Bußgeld. Bei erhöhter Gefährdung im Verkehr können 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg verhängt werden. Für Lastkraftwagen oder Omnibusse sind die Strafen noch deutlich höher.

Zusätzlich erlischt der Versicherungsschutz beim Fahren ohne Betriebserlaubnis, was zu weiteren finanziellen Konsequenzen führen kann.

Wiedererlangung der Betriebserlaubnis

Um die Betriebserlaubnis wiederzuerlangen, müssen je nach Grund verschiedene Schritte unternommen werden:

  • Beseitigung der Mängel: Die ursprünglichen Bedingungen wiederherstellen.

  • Beschaffung von Prüfzertifikaten: Bei erforderlichen Prüfungen durch anerkannte Stellen.

  • Änderungsabnahme durchführen lassen: Gegebenenfalls erforderliche Überprüfungen und Abnahmen bei anerkannten Prüfstellen.

  • Aktualisierung der Fahrzeugpapiere: Notwendige Anpassungen der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle vornehmen lassen.

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