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Neuwagenimport aus Nicht-EU-Ländern: So erfolgt die reibungslose Zulassung

In einer globalisierten Welt importieren viele Autofahrer Neuwagen aus Nicht-EU-Ländern, besonders Liebhaber amerikanischer Modelle. Die Zulassung in Deutschland für diese Fahrzeuge ist weniger kompliziert als gedacht. Entdecken Sie hier alles Wissenswerte für die Zulassung Ihres Nicht-EU-Importwagens.

Neuwagenimport aus Nicht-EU-Ländern

Inhalt:

Benötigte Unterlagen für die Zulassung eines Nicht-EU-Neuwagens

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

Vorführung des importierten Neuwagens

Benötigte Unterlagen für die Zulassung eines Nicht-EU-Neuwagens

  • Originale Fahrzeugpapiere des Herstellers
  • Hersteller- oder Verkäuferbestätigung für Neuwagen
  • Originalkaufvertrag oder -rechnung als Eigentumsnachweis
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Ausländische Kennzeichen für zugelassene Importfahrzeuge
  • SEPA-Mandat für Kfz-Steuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Zusätzliche Nachweise in spezifischen Fällen:

  • Minderjährige benötigen Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • Bei Vertretung: Gültige Ausweise mit Meldebescheinigung und Vollmacht
  • Für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Für Unternehmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

Eine unverzichtbare Voraussetzung für alle Importfahrzeuge. Fehlt diese, ist ein technisches Vollgutachten von DEKRA oder TÜV notwendig.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

Für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern zwingend erforderlich. Dieser Nachweis bestätigt den legalen Import. Zusätzlich ist die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer von 19% erforderlich.

Vorführung des importierten Neuwagens

Beim Zulassungsprozess muss das Fahrzeug vorgeführt werden. Es empfiehlt sich die Nutzung eines roten Überführungskennzeichens. Die Zulassungsstelle überprüft die Fahrzeugidentifikationsnummer mit den Unterlagen.

Der genaue Ablauf für die Zulassung erfahren Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.

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