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Namensänderung in Fahrzeugpapieren und Führerschein: Ein umfassender Leitfaden

Die Änderung des Namens, sei es durch Eheschließung, Scheidung oder anderweitige Gründe, erfordert nicht nur die Anpassung des Personalausweises, sondern auch bestimmter Dokumente wie der Kfz-Zulassungsbescheinigungen und des Führerscheins. Hier finden Sie einen ausführlichen Leitfaden, der Ihnen erklärt, welche Unterlagen benötigt werden und worauf Sie achten sollten.

Namensänderung in Fahrzeugpapieren und Führerschein

Inhalt:

Namensänderung in den Zulassungsbescheinigungen Teil I & II

Namensänderung im Führerschein

Namensänderung in den Zulassungsbescheinigungen Teil I & II

Nach einer Namensänderung ist es essentiell, den neuen Namen unverzüglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) einzutragen. Die örtliche Kfz-Zulassungsstelle ist dafür zuständig. Die notwendigen Unterlagen für diesen Prozess sowie die Gebühren werden im Folgenden erläutert.

Notwendige Unterlagen für die Namensänderung:

  • Aktualisierter Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Ggf. Urkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht & Personalausweis des Bevollmächtigten
  • Unternehmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister

Gebühren für die Namensänderung:

  • Ca. 12 Euro für die Änderung in den Kfz-Papieren
  • Ca. 20 Euro, wenn der Fahrzeugschein bzw. der Fahrzeugbrief gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht werden müssen

Namensänderung im Führerschein

Anders als beim Personalausweis sind Sie nicht verpflichtet, Ihren neuen Namen im Führerschein einzutragen. Dennoch empfiehlt es sich, vor allem bei Reisen ins Ausland, auch den Führerschein entsprechend zu aktualisieren. Die erforderlichen Unterlagen und Gebühren für die Namensänderung im Führerschein werden im Folgenden detailliert erläutert.

Notwendige Unterlagen für die Bearbeitung der Namensänderung im Führerschein:

  • Aktualisierter Personalausweis
  • Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ggf. Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung
  • Ggf. Karteikartenabschrift (wenn noch der alte Papierführerschein vorhanden ist)

Gebühren für die Namensänderung im Führerschein:

  • Variieren je nach Stadt (zwischen 20 und 40 Euro)
  • Zahlung bar oder mit EC-Karte möglich
  • Optional: Versandkosten für die Zustellung des neuen Führerscheins nach Hause (ca. 5 Euro)
  • Expresslieferung gegen Aufpreis möglich

Wichtiger Hinweis: In einigen Städten werden Behördentermine nur online vergeben.

Die Beachtung dieser Schritte und Unterlagen erleichtert Ihnen die reibungslose Abwicklung der Namensänderung in Fahrzeugpapieren und Führerschein.

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