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Grüne Kennzeichen: Steuerbefreiung und Bedingungen

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles über die Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen. Ein besonderes Privileg, das bestimmten Haltergruppen vorbehalten ist. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Fahrzeuge dafür infrage kommen und wie Sie die Steuerbefreiung beantragen können.

Grüne Kennzeichen

Inhalt:

Grünes Kennzeichen – Die Grundvoraussetzungen

Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen erhalten können

Beantragung des Grünen Kennzeichens

Versicherungspflicht trotz Steuerbefreiung

Grünes Kennzeichen – Die Grundvoraussetzungen

Landwirte, Förster und gemeinnützige Vereine haben die Möglichkeit, für ihre Fahrzeuge ein grünes Kennzeichen zu beantragen, unter der Bedingung, dass das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wird. Ein regelmäßiger Nachweis über die zweckgebundene Verwendung ist erforderlich, und die Berechtigung wird vom Finanzamt geprüft.

Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen erhalten können

Grüne Nummernschilder sind in erster Linie in der Landwirtschaft verbreitet, können aber auch von anderen Haltergruppen beantragt werden. Die Steuerbefreiung kann auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen:

  1. Zulassungsfreie Fahrzeuge:

    • Anhänger für den Tiersport (z. B. Pferdeanhänger)
    • Anhänger für Sportgeräte (z. B. Bootsanhänger)
    • Arbeitsmaschinen in Anhängerform (z. B. Kompressoren)
    • Stapler und selbstfahrende Maschinen (z. B. Reinigungsmaschinen, Winterdienst, Mobilkräne)
  2. Antrag beim Zoll für:

    • Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden
    • Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen
    • Zugmaschinen, Wohnmobile und Wohnwagen, die für ein Schaustellergewerbe verwendet werden
    • Rettungsfahrzeuge zur Krankenbeförderung oder im Feuerwehrdienst, Behindertentransporter
    • Hilfsgütertransporte
    • Fahrzeuge zur Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr

Zusätzlich zu diesen Kategorien gibt es weitere steuerbefreite Fahrzeuge, die jedoch keine grünen Kennzeichen erhalten, darunter Fahrzeuge von Behörden, Omnibusse, Leicht- und Kleinkrafträder sowie Fahrzeuge von Schwerbehinderten.

Beantragung des Grünen Kennzeichens

Sofern Ihr Fahrzeug für die Steuerbefreiung infrage kommt, können Sie bei der Zulassungsstelle ein grünes Kennzeichen beantragen. Benötigte Unterlagen sind unter anderem die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls der Nachweis der Sicherheitsprüfung. Die genauen Unterlagen variieren je nach Fall und müssen bei der Zulassungsstelle eingereicht werden.

Versicherungspflicht trotz Steuerbefreiung

Obwohl Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen steuerbefreit sind, besteht dennoch eine Versicherungspflicht. In der Regel ist mindestens eine Haftpflichtversicherung erforderlich, ausgenommen sind lediglich bestimmte Anhänger, für die die Vorschriften des Zulassungsverfahrens nicht gelten. Dies betrifft insbesondere Sportanhänger, die beispielsweise zum Transport von Sportpferden oder Booten verwendet werden.

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