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Begleitetes Fahren ab 17: Mehr Sicherheit für junge Fahranfänger

Die Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ (BF17) im Jahr 2008 markierte einen bedeutenden Schritt in Richtung Sicherheit und Verantwortung im Straßenverkehr für junge Fahrer. Diese freiwillige bundeseinheitliche Regelung ermöglicht es, den Führerschein der Klassen B und BE bereits vor dem 18. Geburtstag zu erlangen. In diesem Artikel beleuchten wir die Voraussetzungen für das BF17, die Prüfbescheinigung, die Begleitpersonen, und weisen auf die eingeschränkte Gültigkeit im Ausland hin.

Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte

Inhalt:

Voraussetzung für den Führerschein mit 17

Prüfbescheinigung für minderjährige Autofahrer

BF17 Führerschein gilt nicht überall

Voraussetzung für den Führerschein mit 17

Die Führerscheinausbildung für das BF17 kann bereits ab der Hälfte des 17. Lebensjahres begonnen werden. Die Voraussetzung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Allerdings ist es minderjährigen Fahrern nur erlaubt, das Fahrzeug in Begleitung einer oder mehrerer eingetragener Personen zu bedienen. Die Begleitperson muss bestimmte Kriterien erfüllen, darunter das vollendete 30. Lebensjahr, mindestens fünf Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B, ein Punktestand von maximal einem Punkt in Flensburg, Einhaltung der Promillegrenze von 0,5 und die strikte Einhaltung des Drogenverbots.

Die Begleitung ist nicht als Ersatz für den Fahrlehrer gedacht, sondern soll dem Fahranfänger als Ansprechpartner dienen. Die Begleitperson darf während der Fahrt keine aktive Einmischung vornehmen, sondern lediglich Hinweise geben, wenn beispielsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird.

Für die Klassen AM und L ist keine Begleitung notwendig, und ein Kartenführerschein kann auf Antrag ausgestellt werden.

Prüfbescheinigung für minderjährige Autofahrer

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach erfolgreichem Abschluss wird eine Prüfbescheinigung ohne Foto ausgestellt, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Diese Prüfbescheinigung markiert den Beginn der zweijährigen Probezeit.

Die Prüfbescheinigung muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden, und ein amtliches Ausweisdokument, wie der Personalausweis, muss ebenfalls griffbereit sein. Bei einer fehlenden Prüfbescheinigung während einer Kontrolle ist mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro zu rechnen. Der eigentliche Kartenführerschein kann erst mit 18 Jahren beantragt werden, und die Prüfbescheinigung bleibt bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.

BF17 Führerschein gilt nicht überall

Wichtig zu beachten ist, dass die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab 17 nur in Deutschland und Österreich anerkannt ist. In anderen Ländern hat sie keine Gültigkeit. Fahrten ins Ausland sollten daher vermieden werden, um hohe Geldstrafen zu vermeiden.

Wer ohne eingetragene Begleitperson erwischt wird, riskiert die Ungültigerklärung der Fahrerlaubnis. Zusätzlich zu einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister muss der Fahrer an einem Aufbauseminar teilnehmen. Minderjährige Fahrer, die ihren Führerschein außerhalb der EU oder des EWR gemacht haben, müssen einen Antrag für den Führerschein ab 17 stellen und gegebenenfalls zusätzliche Prüfungen ablegen.

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