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Die Digitale Kfz-Zulassung: Eine Revolution für Fahrzeugbesitzer

Die fortschreitende Digitalisierung erreicht zunehmend auch deutsche Behörden – ein Schritt, der von vielen Bürgerinnen und Bürgern begrüßt wird. Seit dem 1. Oktober 2017 ist eine digitale Kfz-Zulassung möglich, allerdings vorerst nur für Wiederzulassungen und nicht für Neuzulassungen.

Digitale Kfz-Zulassung

Inhalt:

Digitale Abmeldung seit 2015 und die Einführung der Online-Abmeldung

Ablauf der Online-Abmeldung Ihres Kfz

Voraussetzungen für die digitale Kfz-Wiederzulassung

Online-Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs: Der Ablauf

Vor- und Nachteile der Digitalen Kfz-Zulassung

Die Zukunft der Digitalen Kfz-Zulassung

Digitale Abmeldung seit 2015 und die Einführung der Online-Abmeldung

Seit dem 1. Januar 2015 ist es in Deutschland möglich, Fahrzeuge online abzumelden. Ein persönlicher Besuch bei der Zulassungsbehörde ist nicht mehr erforderlich. Dieses Verfahren gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 neu oder wieder zugelassen wurden, da zu diesem Zeitpunkt neue Kennzeichenplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit verdeckten Sicherheitscodes eingeführt wurden.

Für die digitale Abmeldung benötigen Sie einen Personalausweis mit Chip und ein Kartenlesegerät oder alternativ ein Smartphone mit NFC-Funktion und einer gültigen Ausweis-App.

Ablauf der Online-Abmeldung Ihres Kfz

In wenigen Schritten können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden:

  1. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 freirubbeln.
  2. Abdeckung auf den Siegelplaketten entfernen, um den Sicherheitscode auf dem Kennzeichen freizulegen.
  3. Codes abschreiben oder QR-Code scannen.
  4. Besuch der Webseite der Zulassungsbehörde und Identifizierung mit dem Personalausweis.
  5. Eingabe der Kennzeichen und Codes.
  6. Bezahlung der Gebühren (elektronisch via Giropay/Kreditkarte oder nach Gebührenbescheid).
  7. Die Zulassungsstelle bearbeitet die Daten, und Sie erhalten einen Bescheid per Post oder De-Mail.

Voraussetzungen für die digitale Kfz-Wiederzulassung

Um die neue, internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wiederzulassung auf denselben Fahrzeughalter
  • Abmeldung mit Kennzeichen aus dem gleichen Zulassungsbezirk
  • Reservierte bisherige Kennzeichen (maximal ein Jahr gültig)
  • Halter muss eine natürliche Person sein (kein Unternehmen)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Neuer Personalausweis mit Onlinefunktion
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Krafträder, Anhänger mit Wechselkennzeichen und Fahrzeuge mit dem Verwertungsnachweis „verschrottet“ sind vom Online-Verfahren ausgenommen.

Online-Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs: Der Ablauf

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihr Kfz online wiederzulassen:

  1. Webseite Ihrer Zulassungsbehörde besuchen und mit Personalausweis identifizieren.
  2. Eingabe des freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  3. Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).
  4. Eingabe der Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB).
  5. Eingabe der Bankdaten für das SEPA-Lastschriftverfahren.
  6. Nachweis über gültige HU erbringen.
  7. Bezahlung der Gebühren über das ePayment-System (z.B. Kreditkarte oder Giropay).

Vor- und Nachteile der Digitalen Kfz-Zulassung

Das Ziel der Digitalisierung im Kfz-Zulassungsprozess ist, diesen einfacher und komfortabler zu gestalten. Der Hauptvorteil für Fahrzeughalter besteht darin, den Gang zur Zulassungsstelle zu sparen. Allerdings schränken technische Hürden und organisatorische Einschränkungen wie die Kennzeichenreservierung und der fehlende Kreiswechsel die Praxistauglichkeit noch ein.

Die Zukunft der Digitalen Kfz-Zulassung

Die digitale Kfz-Wiederzulassung ist Stufe 2 des Projekts „i-Kfz“. Die dritte Stufe soll den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs abbilden können und Optionen wie die digitale Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung bei Halter- und Bezirkswechsel ermöglichen. Die Umsetzung ist für 2018 geplant und beinhaltet auch eine Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel im Online- und Offline-Verfahren.

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