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Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile: Wichtige Aspekte beim Umbau

Wenn Sie Bauteile an Ihrem Fahrzeug austauschen oder verändern, sei es für mehr Leistung, Komfort oder Ästhetik, ist eine gültige Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile unerlässlich. Aber Vorsicht: Nicht jede Modifikation ist erlaubt, ohne dass die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs erlischt. Hier sind die wesentlichen Informationen im Überblick.

Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Inhalt:

Änderungen, die die Betriebserlaubnis gefährden können

Vermeidung von Problemen: Montage zertifizierter Teile

Anerkannte Dokumente und Prüfzeichen

Bedeutung der E-Prüfzeichen

Erforderliche Papiere für Kontrollen unterwegs

Aktualisierung der Fahrzeugpapiere

Änderungen, die die Betriebserlaubnis gefährden können

Die StVZO listet drei Arten von Modifikationen auf, die das Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs verursachen können:

  1. Veränderungen, die die Fahrzeugart beeinflussen, wie das Umbauen eines PKWs zu einem Wohnmobil oder eines Kombis zu einem Klein-LKW.
  2. Eingriffe, die das Abgasverhalten oder den Geräuschpegel verschlechtern und somit außerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen, z. B. Tuning-Maßnahmen an Motor oder Abgasanlage.
  3. Modifikationen, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden können, z. B. an der Bremsanlage, den Reifen, der Lenkung oder tragenden Teilen des Fahrzeugs.

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Vermeidung von Problemen: Montage zertifizierter Teile

Es ist ratsam, ausschließlich Teile zu verbauen, die ein entsprechendes Zertifikat besitzen, um das Erlöschen der Betriebserlaubnis zu verhindern. Dennoch kann es erforderlich sein, den Einbau vom TÜV oder der DEKRA prüfen zu lassen. Das Zertifikat gibt Hinweise darauf, ob eine solche Überprüfung notwendig ist. Zudem muss aus der Betriebserlaubnis oder dem Zertifikat hervorgehen, für welche Fahrzeugtypen das Teil geeignet ist und wie die Montage erfolgen soll.

Anerkannte Dokumente und Prüfzeichen

Verschiedene offizielle Dokumente und Prüfzeichen sind relevant:

  • Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile gemäß § 22 a StVZO, erforderlich für Leuchten, Rückstrahler, Anhängerkupplungen, Reifen und Standheizungen.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile gemäß § 22 StVZO, relevant für Zubehör wie Lenkräder, Fahrradträger oder Spoiler.
  • Äquivalente Genehmigungen gemäß EG-Richtlinien oder ECE-Regelungen.

Bedeutung der E-Prüfzeichen

Teile mit einem E-Prüfzeichen können ohne erneute TÜV-Vorführung eingebaut werden. Es ist jedoch ratsam, die entsprechende EG-Betriebserlaubnis stets mitzuführen.

  • Das „E“ in einem Kreis mit einer Zahl steht für das Ausstellungsland (z. B. 1 für Deutschland) und ist das gängigste Prüfsymbol im ECE-Rechtskreis.
  • Ein kleines „e“ in einem Rechteck bedeutet, dass das Teil für die gesamte EG geprüft und gültig ist.
  • Nationale Prüfzeichen wie eine Wellenlinie oder das Kürzel KBA sind seltener zu finden.

Erforderliche Papiere für Kontrollen unterwegs

Die Polizei kann bei Kontrollen Nachweise über vorgenommene Änderungen am Fahrzeug verlangen. Führen Sie daher stets die folgenden Bestätigungen mit sich:

  • Anerkanntes Zertifikat für den Einbau (s.o.).
  • Anbauabnahme anhand von Teilegutachten.
  • In einigen Fällen benötigen Sie eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.

Bei Unsicherheit über eine notwendige Abnahme sollten Sie sich von einer Prüfstelle beraten lassen. Diese erstellt ein Gutachten und klärt, ob die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle aktualisiert werden müssen.

Aktualisierung der Fahrzeugpapiere

Manche technischen Veränderungen müssen in den Fahrzeugpapieren nachgetragen werden. Normalerweise genügt dies bei einer späteren Aktualisierung der Zulassungsbestätigungen Teil I und II, z. B. bei einer Ummeldung oder einem Verkauf. Umfangreiche Umrüstungen erfordern hingegen eine sofortige Aktualisierung der Papiere, insbesondere wenn die gesamte ABE des Fahrzeugs durch Änderungen erloschen ist.

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