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Ausfuhrkennzeichen: Alles, was Sie wissen müssen

Möchten Sie ein Fahrzeug aus Deutschland in ein Land außerhalb der EU überführen? Ein Ausfuhrkennzeichen, auch als Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen bekannt, ist dafür erforderlich. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie nicht nur, wie Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten, sondern erhalten auch wichtige Informationen zu Versicherung und Steuern.

Ausfuhrkennzeichen

Inhalt:

Das Erscheinungsbild eines Ausfuhrkennzeichens

Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Versicherung und Kfz-Steuer für Ausfuhrkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?

Das Erscheinungsbild eines Ausfuhrkennzeichens

Ein Exportkennzeichen zeigt das Buchstabenkürzel des jeweiligen Zulassungsbezirks und eine Zahlenkombination mit einem zusätzlichen Buchstaben. Am rechten Rand befindet sich ein roter Balken mit dem Ablaufdatum, bis zu dem das Fahrzeug Deutschland verlassen muss. Danach darf es hierzulande nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Die Beantragung eines Zollkennzeichens erfolgt entweder bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle oder dem Straßenverkehrsamt. Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung („gelbe Karte“)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (Gültigkeit mindestens so lange wie der gewünschte Zulassungszeitraum)
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Außerbetriebsetzung
  • Gegebenenfalls Nummernschilder

Gebrauchtfahrzeuge müssen oft zur Begutachtung vorgeführt werden, während bei Neufahrzeugen diese Identifizierung in der Regel entfällt. Die Gebühren variieren je nach Zulassungsbezirk und liegen zwischen 30 und 40 Euro.

Versicherung und Kfz-Steuer für Ausfuhrkennzeichen

Ein Fahrzeug muss auch für die Ausfuhr eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, deren Kosten über den Standardtarifen liegen. Beispielsweise belaufen sich die Kosten für Pkw auf etwa 80 Euro für 15 Tage oder 160 Euro für 29 Tage. Ein Anbieter dieser speziellen Versicherung ist der ADAC. Die reguläre Kfz-Steuer wird ab dem ersten Tag des Zulassungszeitraums fällig.

Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?

Es herrscht oft Unklarheit über die Wahl zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen für die Fahrzeugausfuhr. Die Entscheidung ist jedoch einfach:

  • Kurzzeitkennzeichen: für Überführungen innerhalb Deutschlands und der EU
  • Ausfuhrkennzeichen: für Überführungen in Länder außerhalb der EU

Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, den Prozess der Beantragung und Verwendung eines Ausfuhrkennzeichens reibungslos zu durchlaufen.

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