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Anhänger-Zulassung: Alles, was Sie wissen müssen

Die Zulassung von Anhängern bei der Kfz-Behörde ist in Deutschland Pflicht und unterliegt bestimmten rechtlichen Vorgaben. Der Einsatz eines Pkw-Anhängers ist an einige gesetzliche Bestimmungen gebunden. Immer wieder stellen sich Fragen zum zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers, der beliebten Tempo-100-Regelung und den erforderlichen Dokumenten. In diesem Ratgeber finden Sie alle erforderlichen Informationen zur Anhänger-Zulassung.

Anhänger Zulassung

Inhalt:

Grundsätzliche Regelungen zur Anhänger-Zulassung

Anhänger-Zulassung für 100 km/h

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Grundsätzliche Regelungen zur Anhänger-Zulassung

Früher war es erforderlich, dass die gesamte Zugkombination, also das Zugfahrzeug und der Anhänger, genehmigt werden musste. Doch seit einigen Jahren ist das nicht mehr der Fall. Ein zugelassener Anhänger kann nun mit jedem Zugfahrzeug gezogen werden, das die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Anhänger in Deutschland benötigen grundsätzlich eine Zulassung, ein Anhängerkennzeichen und müssen zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

Anhänger-Zulassung für 100 km/h

Normalerweise dürfen Gespanne in Deutschland maximal 80 km/h fahren. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, unter denen Sie von dieser Regelung abweichen und mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren dürfen. Achtung: Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger nach wie vor das Limit von 80 km/h.

Um die Tempo-100-Zulassung zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Zugfahrzeug muss:

    • Als PKW (bis 3,5 t Gesamtmasse),
    • als Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo-100-Genehmigung, oder
    • als anderes mehrspuriges Kfz mit max. 3,5 t Gesamtgewicht beschrieben sein und ABS haben.
  2. Der Anhänger muss:

    • Für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein (trifft für die meisten neuen Anhänger zu).
    • So beladen werden, dass die maximal zugelassene Stützlast annähernd erreicht wird.
    • So beladen werden, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
  3. Die Bereifung des Anhängers:

    • Darf nicht älter als 6 Jahre sein (Herstelldatum ist eingeprägt).
    • Muss mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) haben.
    • Darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb beanspruchen.
  4. Masseverhältnisse:

    • Die Berechnung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ist komplex und basiert auf verschiedenen Formeln, abhängig von der technischen Ausrüstung des Anhängers.

Es ist entscheidend, dass der Anhänger sämtliche Anforderungen erfüllt, die mittels einer Herstellerbescheinigung oder dem Gutachten einer Prüforganisation (z. B. TÜV, Dekra) nachgewiesen werden können.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um eine Anhänger-Zulassung mit Tempo 100 km/h durchführen zu lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Anhängers ODER Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • Herstellerbescheinigung oder Bestätigung einer Prüforganisation (Eignung Tempo 100).
  • Versicherungsdoppelkarte oder Versicherungscode.
  • Gegebenenfalls eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Wenn Ihr Anhänger die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeit von 100 km/h erfüllt (siehe oben), wird dies im Fahrzeugschein vermerkt. Danach können Sie die amtlich versiegelte Plakette (Aufschrift „100“) beantragen. Sobald diese hinten am Anhänger gut sichtbar angebracht ist, dürfen Sie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen die Tempo-100-Regelung nutzen. Dies ermöglicht gerade auf längeren Strecken erhebliche Zeitersparnisse.

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